Rechte & Standards

Sozialstandards

Faire Arbeitsbedingungen sind fester Teil eines verantwortlich handelnden Unternehmens.

Als einer der führenden deutschen Lebensmittel-Discounter sehen wir uns in der Verantwortung, nicht nur sichere und attraktive Arbeitsplätze in Deutschland anzubieten, sondern auch an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken.

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren europäischen Unternehmen engagiert sich unser Unternehmensverbund im Rahmen der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI), um den Aufbau von Strukturen zur Einführung und Kontrolle von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Zielsetzung ist es, in risikobehafteten Warengruppen nur noch durch amfori BSCI (Business Social Compliance Initiative) oder ähnliche Organisationen bzw. Standards abgesicherte Produkte zu handeln.

Produzenten, Händler, Importeure und Verarbeitungsbetriebe werden regelmäßig auf die Erfüllung der geforderten Standards kontrolliert. Netto Marken-Discount fordert die Einhaltung von sozialen Mindeststandards von seinen Geschäftspartnern verbindlich ein – diese Anforderungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diskriminierungen
Diskriminierungen, gleich welcher Art, sind untersagt.

Kinderarbeit
Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn gemäß ILO-Konvention werden Ausnahmen gewährt. Die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen zum Schutz von jungen Beschäftigten sind einzuhalten.

Zwangsarbeit
Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit dürfen nicht erfolgen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein und auf Grundlagen beruhen, die den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen entsprechen.

Disziplinarmaßnahmen
Alle Beschäftigten haben Anspruch darauf, respekt- und würdevoll behandelt zu werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit den nationalen Gesetzen und den international anerkannten humanitären Rechten erfolgen.

Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind.

Vergütung
Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher von beiden höher ist. Geschäftspartner müssen sich darum bemühen, Löhne zu zahlen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen.

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber muss die Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes sicherstellen, welches die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten nicht gefährdet. Insbesondere jugendlichen Beschäftigten dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Bedingungen ausgesetzt werden.

Umweltschutz
Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der Produktion ist von herausragender Bedeutung und unbedingt zu beachten. Hierzu gehört nicht nur die Einhaltung der jeweils gültigen nationalen Umweltschutzgesetzgebung. Der Geschäftspartner setzt sich für eine Minimierung sämtlicher potenzieller Risiken und Auswirkungen seines Produktionsprozesses für die Umwelt sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch bei seinen Zulieferern ein. Alle Geschäftspraktiken und Verfahren, insbesondere auch die Entsorgung von Abfällen, der Umgang und die Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffen, müssen die jeweiligen rechtlichen Mindestanforderungen zum Umweltschutz erfüllen oder sogar übertreffen.

Managementsysteme zur Einhaltung der Standards
Der Geschäftspartner wird Managementsysteme einführen, mit denen die vorgeschriebenen sozialen Standards sowohl in seinen Werken als auch in denjenigen seiner Zulieferer eingeführt werden können und ihre Einhaltung überwacht werden kann. Er wird seine Beschäftigten über diese geforderten Standards informieren und ihnen diese zugänglich machen.

Fairness-Versprechen

Fairness und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ein essentieller Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.

Wir haben verbindliche Verhaltensrichtlinien eingeführt, die rechtliche Vorgaben, interne Richtlinien sowie ethische Grundsätze umfasst. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin verpflichtet sich, sein Handeln an diesen Leitlinien zu orientieren. Mit unseren Unternehmens-Verhaltensrichtlinien setzen wir auf Fairplay und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Auf diese Weise stärken wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gleichzeitig unseren unternehmerischen Erfolg.

Netto Vertrauensanwalt

Für Netto Marken-Discount gehört die Einhaltung von Regeln und Gesetzen zu den selbstverständlichen Pflichten, an die jedoch nicht nur das Unternehmen, sondern auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter gebunden ist.

Deswegen hat Netto Marken-Discount zahlreiche präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Regelverstößen und Gesetzesverletzungen eingeführt.

Die Bereitstellung eines unabhängigen anwaltlichen Ombudsmanns als interne Meldestelle im Sinne des HinSchG ist Teil dieses Vorsorgesystems. Für die Funktion des unabhängigen Ombudsmanns hat Netto Marken-Discount den renommierten Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm gewinnen können.

Als Ombudsmann für Netto Marken-Discount ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dierlamm Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber zu Missständen, verdächtigen Sachverhalten und Gesetzesverstößen.

Der Ombudsmann ist unabhängig und wahrt die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers. Informationen, die dem Ombudsmann zugetragen werden, wird und darf er nur dann weiterleiten, wenn der Hinweisgeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat.

Der Ombudsmann kann dem Hinweisgeber garantieren, dass die mitgeteilten Informationen vertraulich und geschützt bleiben. Auf Wunsch kann der Hinweisgeber anonym bleiben.

Mit der Einführung eines Ombudsmannes erhofft sich Netto Marken-Discount, besser auf Missstände und Verstöße reagieren und diese abstellen zu können.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm

Erreichbar per Telefon, Fax, Post oder E-Mail:

DIERLAMM Rechtsanwälte
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Mainzer Straße 81
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