MSpa Whirlpool Urban AURORA 2026 – U-AU062 – aufblasbarer Outdoor- und Indoor-Whirlpool für bis zu 6 Personen. Es handelt sich um das neueste originale 2026er Modell der aktuellen MSpa Generation mit modernster Whirlpool-Technologie und neuer Premium-Ausstattung.
Das aktuelle 2026er Modell überzeugt mit moderner LED-Beleuchtung innen und außen und sorgt für ein besonderes Wellness-Ambiente im Garten, auf der Terrasse oder im Innenbereich. Der Whirlpool verfügt über 138 Luftdüsen mit variabler Luftstrom-Massage und bietet angenehme Entspannung für die ganze Familie.
Das integrierte UVC+ Wasserreinigungssystem arbeitet besonders hygienisch und laut Hersteller bis zu 20-fach effektiver als herkömmliche Systeme. Zusätzlich sorgen intelligente Filtertechnik, Anti-Frost-System und Ozon-Desinfektion für sauberes Wasser und sicheren Ganzjahresbetrieb. Das leistungsstarke PTC-Schnellheizsystem erwärmt das Wasser auf bis zu 40 °C.
Der Whirlpool besitzt das selbstaufblasende M-ONE-System und ist dadurch ohne Werkzeug in wenigen Minuten aufgebaut. Die Technik ist platzsparend direkt in die Poolwand integriert. Gesteuert wird das Modell komfortabel über die All-in-One LED-Fernbedienung.
Gefertigt aus robustem 6-lagigem Rhino-Tech-PVC bietet der Whirlpool hohe Stabilität und Langlebigkeit. Zur Ausstattung gehören außerdem Energiespar-Timer, intelligente Filterfunktion, Tastensperre, Überhitzungsschutz, isolierende Abdeckung sowie umfangreiches Zubehör.
Technische Daten:
Lieferumfang inkl. Whirlpool, Abdeckung, Filterkartuschen und weiterem Zubehör.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.