Das Maxtron Smart30 steht für urbane Effizienz und maximale Flexibilität: Dank leichter Klappstruktur lässt sich das Falt-E-Bike in wenigen Sekunden zusammenklappen und kompakt verstauen – ideal für Kofferraum, Aufzug oder Büro. Der wartungsarme Riemenantrieb und der kräftige 36V-Antrieb machen es zum zuverlässigen Begleiter für Alltag und Freizeit, besonders auf Pendelstrecken.
• Typ: Falt-E-Bike – kompakt, zuverlässig, ideal für Pendelverkehr & Mitnahme in Bahn/Bus
• Faltmechanismus: sekundenschnell faltbar, platzsparend verstaubar (z. B. Büro, Kofferraum, Aufzug)
• Rahmen: Alu-Legierung (leichte, robuste Bauweise)
• Motor: 36V / 250W, Unterstützung bis 25 km/h
• Akku: 36V / 9,6Ah (345,6 Wh) – Reichweite bis zu 45 km (einsatzabhängig)
• Drehmoment: 35 Nm – effiziente Unterstützung im Stadtverkehr
• Antrieb: Riemenantrieb (wartungsarm, sauber im Alltag)
• Bremsen: mechanische Scheibenbremsen (Dual-Discs)
• Bereifung: 20" x 2.125"
• Schutzklasse: IPX5 (Strahlwasserschutz) – geeignet bei wechselndem Wetter
• Max. Zuladung: 120 kg
• Nettogewicht: 21 kg
• Ladezeit: ca. 5–6 Stunden
• Farbe: rose-gold
Ob im Berufsverkehr oder auf kurzen Freizeitstrecken: Das Smart30 hilft, Staus zu umgehen und Wege effizient zu gestalten. Durch das kompakte Faltmaß lässt es sich unkompliziert im Büro oder zu Hause verstauen und eignet sich besonders für kombinierte Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mechanische Scheibenbremsen unterstützen eine kontrollierte Verzögerung im Stadtverkehr. Der 36V-Antrieb liefert die passende Unterstützung für zügiges Vorankommen, während der Riemenantrieb auf sauberen, wartungsarmen Betrieb im Alltag ausgelegt ist.
Artikel gehört zur Kategorie: E-Bikes
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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