inkl. 750ml Vileda Bodenreiniger
Die Vileda Wischer ULTRAMAX 2in1 Box besteht aus einem reinigungsstarken Wischer, einem funktionalen Ultramax 2in1 Eimer und einer 750ml Flasche Vileda Bodenreiniger. Innovativ ist am ULTRAMAX 2in1 Set der Eimer mit PowerPresse. Das Wringsystem wurde für ein insgesamt noch besser zu handhabendes Wischsystem verbessert. In die asymmetrisch geformte Öffnung lässt sich der Wischer leicht einführen, ohne zu spritzen. Die Federung des Käfigs gibt dem Benutzer eine spürbare Rückmeldung über den Pressdruck. Durch die unterschiedliche Höhe in der Mitte wird während des Wringens ein gleichmäßiger Druck auf das gesamte Pad ausgeübt. So bestimmt man selbst den Feuchtigkeitsgrad des Bezugs. Wasser und Schmutz werden durch die PowerPresse einfach in den Eimer befördert, ohne Bücken oder nasse Hände. Der hochwertige ULTRAMAX 2in1 Bezug ist mit seiner neuen 3-D Microfaserstruktur besonders effektiv bei hartnäckigem Schmutz und starken Flecken. Zusammen mit der speziellen Wabenstruktur auf der Unterseite der Wischerplatte erhält das ULTRAMAX 2in1 System einen kraftvollen Kontakt zum Boden und damit eine bessere Reinigungsleistung. Der ULTRAMAX 2in1 Bezug lässt sich für alle Böden verwenden. Die 3-D Microfaser-Struktur unterstützt eine streifenfreie Reinigung. Nach dem Einsatz lässt sich der Bezug leicht entweder unter fließendem Wasser oder in der Waschmaschine bei 60°C reinigen. Während des gesamten Wischvorgangs sitzt der Bezug durch vier Druckknöpfe fest am Wischkopf, so wird jegliches Verrutschen verhindert. Das Wischgelenk am Wischkopf erleichtert zusätzlich das Erreichen jeder Ecke beim Wischen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Hat alles gepasst.
Bewertet: 13.10.2025 | Melden