Erkunde die grenzenlose Freiheit der Straßenmobilität mit dem SoFlow SO2 Air Max, einem Meisterwerk der modernen Fortbewegungstechnologie. Seine herausragende Reichweite von 80 km ermöglicht es Dir, jeden Ort zu erreichen, den Du Dir vornimmst, ohne Kompromisse bei der Leistung einzugehen. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h setzt dieser Roller neue Maßstäbe und bietet Dir ein Fahrerlebnis, das Geschwindigkeit und Komfort in perfekter Harmonie vereint.
Dank seiner beeindruckenden Traglast von bis zu 120 kg und seiner Fähigkeit, Steigungen von bis zu 18 % zu bewältigen, ist der SoFlow SO2 Air Max ein zuverlässiger Begleiter für jede Herausforderung. Sein robuster Aufbau und seine leistungsstarke 500 W Motorleistung machen ihn zu einem wahren Kraftpaket auf der Straße. Nicht nur das – dieser Roller ist auch für alle Wetterbedingungen gerüstet, dank seiner IP65-Schutzklasse, die ihm Schutz vor den Elementen bietet. Mit einer Lithiumbatterie, die eine Akkukapazität von 17.400 mAh hat und in nur 9 Stunden vollständig aufgeladen werden kann, ermöglicht Dir der SoFlow SO2 Air Max lange Fahrzeiten, ohne ständiges Aufladen. Für Deine Sicherheit wurde ebenfalls gesorgt, mit einem Frontlicht, Rücklicht und Blinkern sowie reflektierenden Reifen, die dafür sorgen, dass Du auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar bleibst. Die großzügigen 10 Zoll Reifen und das geräumige Trittbrett bieten außerdem ein komfortables Fahrerlebnis, unabhängig von den Straßenbedingungen. Mit dem SoFlow SO2 Air Max erlebst Du Mobilität in ihrer reinsten Form – und das mit einem unvergleichlichen Stil.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.