Die Kücheninsel verdient eine Dunstabzugshaube, die genauso viel Eindruck macht wie sie leistet. Die Klarstein Skyfall Inselhaube hängt frei über dem Kochfeld und zieht Dämpfe, Gerüche und Fettpartikel mit bis zu 413 m³/h aus allen Richtungen ab – bevor sie sich in der offenen Küche verteilen können.
Drei Leistungsstufen lassen sich individuell abstimmen, ob beim schnellen Mittagessen oder beim mehrstündigen Kochen für Gäste. Abluft- und Umluftbetrieb sind beide möglich: Wer keine Außenwandleitung legen kann oder möchte, betreibt die Skyfall einfach im Umluftmodus – passende Aktivkohlefilter sind unter der Artikelnummer 10035387 erhältlich. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter lässt sich in der Spülmaschine reinigen, sodass die Wartung auf ein Minimum reduziert ist.
Das integrierte LED-Licht mit 6.500 Kelvin beleuchtet die Kochfläche tageslichtähnlich und scharf – ideal auch dann, wenn das Deckenspot-Licht nicht ausreicht. Das Edelstahlgehäuse übersteht tägliche Reinigung mühelos und behält seinen eleganten Glanz dauerhaft.
Die Skyfall ist die erste Wahl, wenn bei einem Küchen-Neubau oder einer Renovierung im oberen Segment Funktion und Optik gleichrangig zählen – ob in der privaten Wohnküche oder in einer Gastronomieküche mit offenem Konzept.
Warum die Klarstein Skyfall? 413 m³/h Absaugleistung, Edelstahlkonstruktion, spülmaschinenfester Fettfilter und LED-Beleuchtung – eine Inselhaube, die Kochkomfort und Designanspruch langfristig verbindet. Hol dir die Klarstein Skyfall und mach deine Kücheninsel zum Mittelpunkt des Raums.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Funktioniert super und sieht gut aus
Bewertet: 04.11.2025 | Melden