Severin SM 3735 Smoothie Mix & Go
Ob ins Büro, zum Sport oder für Unterwegs mit Auto und Bus - mit dem praktischen Smoothie-Mixer können Sie Ihre Lieblingszutaten für den perfekten Smoothie im Handumdrehen mixen und ohne umfüllen mitnehmen. Schneiden Sie Ihr Obst und Gemüse dazu einfach in Stücke und schon kann es los gehen. Oder probieren Sie etwas Neues und folgen Sie dem QR-Code, um leckere Rezepte zu entdecken. Der Smoothie Mixer verfügt über zwei Betriebsfunktionen, den Normalbetrieb und eine Puls-Funktion. Durch Herunterdrücken und Verriegeln im Uhrzeigersinn läuft der Motor dauerhaft im Normalbetrieb. Zum Ausschalten wird der Mixbehälter einfach entriegeln und abgenommen. Drücken Sie den Mixbehälter zur Aktivierung der Puls-Funktion runter und lassen Sie los, sobald der Mixvorgang beendet werden soll. Das Gerät wird mit zwei spülmaschinenfesten Smoothie Trinkbechern und auslaufsicheren Deckeln mit Tragegriff geliefert. So kann der gesunde Smoothie zur Stärkung Unterwegs zur Arbeit, zum Sport oder ins Auto mitgenommen werden. Durch Aufklappen des Gummiverschlusses können Sie Ihren Smoothie direkt aus dem Mixbehälter genießen. Durch das abnehmbare 4-flügige Edelstahlmesser, das für optimale Mixergebnisse sorgt, lässt sich der Behälter ganz einfach vom Mixer zum Trinkbecher umfunktionieren. Zusätzlich kann das Messer so sicher unter heißem Wasser gereinigt werden und ist in nur wenigen Schritten wieder einsatzbereit.
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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