Ob Autobahn, Campingplatz oder Segelboot – mit der Klarstein PolarForce 50L hast du eine Kühlbox dabei, die mitdenkt. 50 Liter Fassungsvermögen, Kühlen und Warmhalten in einem Gerät, und das sowohl am 12-V-Anschluss im Auto als auch an der 230-V-Steckdose zuhause oder auf dem Stellplatz.
Die thermoelektrische Technologie sorgt dafür, dass kalte Getränke kalt bleiben und warme Speisen warm – auf derselben Fahrt. Dank robuster PE/PP-Konstruktion, fester Verriegelung und umlaufender Dichtung bleibt die Temperatur auch bei Kurvenfahrten und holprigen Wegen stabil. Für unterwegs ohne Stromanschluss lässt sich die PolarForce 50L außerdem per USB mit einer Powerbank betreiben.
Verstellbare Einlegeböden sorgen für flexible Staumöglichkeiten. Das automatische LED-Innenraumlicht gibt sofortigen Überblick – auch im Dunkeln. Teleskopgriff und Rollen machen den Transport zum Kinderspiel, selbst wenn die Box voll beladen ist.
Angeln, Campen, lange Autofahrten, Festivals oder der Gartenweg ohne feste Stromversorgung – die PolarForce 50L ist der Begleiter, der sich nicht entscheiden muss. Sie hält Medikamente auf der richtigen Temperatur, bewahrt den Vorrat für das Wochenende und ersetzt auf dem Campingplatz mühelos den Kühlschrank.
Warum die Klarstein PolarForce 50L? 50 Liter Nutzraum, Dual-Funktion für Kühlen und Warmhalten, Anschluss an 12 V und 230 V sowie USB-Powerbank-Kompatibilität – das macht sie zur zuverlässigsten Reisebegleiterin für jede Gelegenheit. Hol dir die PolarForce 50L und lass dich nie wieder von schlechter Kühlung bremsen.
44,1 x 53,1 x 65,4 cm (BxHxL)
Gewicht: 16 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
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Bewertet: 01.11.2025 | Melden