Das Maxtron Smart20 verbindet Retro-Charme mit moderner E-Power. Dank leichter Klappstruktur ist das Falt-E-Bike in wenigen Sekunden zusammengefaltet und kompakt verstaubar – ideal für Kofferraum, Aufzug oder den nahtlosen Übergang in den ÖPNV. Edle Holz- und Leder-Details runden den stilvollen Look ab und machen das Smart20 zum praktischen Begleiter für Alltag und Pendelstrecken.
• Typ: Falt-E-Bike in Retro-Optik – ideal für Pendler & kombinierte Wege mit ÖPNV
• Faltmechanismus: sekundenschnell faltbar, kompakt und platzsparend zu verstauen
• Design: Retro-Charme mit Holz- und Leder-Details (optische Akzente)
• Rahmen: CrMo-Stahl (stabil und robust)
• Motor: 36V / 250W, Unterstützung bis 25 km/h
• Akku: 36V / 5,2Ah (187,2 Wh) – Reichweite bis zu 25 km (einsatzabhängig)
• Drehmoment: 40 Nm – sanfte, effiziente Kraftentfaltung im Alltag
• Schaltung: SHIMANO Tourney, 7 Gänge
• Bremsen: mechanische Scheibenbremse
• Bereifung: 20" x 1,35"
• Schutzklasse: IPX5 (Strahlwasserschutz) – geeignet bei wechselndem Wetter
• Max. Zuladung: 100 kg
• Nettogewicht: 17 kg
• Ladezeit: ca. 2–3 Stunden
• Farbe: violett
Das Smart20 ist auf maximale Flexibilität ausgelegt: Zusammengefaltet passt es platzsparend ins Büro, in den Kofferraum oder in den Aufzug. Damit eignet es sich besonders für Pendler, die Radfahren mit Bus und Bahn kombinieren und schnell zwischen Verkehrsmitteln wechseln möchten.
Der 36V-Antrieb unterstützt bis 25 km/h und ist für müheloses Fahren im Alltag ausgelegt. Die 7-Gang-Schaltung bietet alltagstaugliche Übersetzungen, während mechanische Scheibenbremsen eine zuverlässige Bremsleistung für kontrolliertes Fahren im Stadtverkehr unterstützen.
Artikel gehört zur Kategorie: E-Bikes
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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