Selbst gebrautes Bier, das genau so schmeckt, wie du es willst – mit dem Klarstein Maischfest ist das kein Wochenendprojekt für Experten, sondern für jeden, der Bier liebt. 1.500 W Heizleistung, vollautomatischer Maischprozess und ein Fassungsvermögen von 28 Litern: eine komplette Brauanlage für zu Hause.
Der automatisierte Maischprozess regelt Temperatur und Zeit jeder Brauphase selbstständig – kein manuelles Eingreifen nötig. Ein akustisches Signal erinnert dich, wann der Hopfen hinzukommt. Aus einem Sud entstehen bis zu 20–30 Flaschen fertiges Bier. Das integrierte LCD-Display zeigt jederzeit die aktuelle und die Zieltemperatur an, sodass du den Braufortschritt immer im Blick hast.
Der herausnehmbare Filtersack hält Trebern zuverlässig zurück – kein mühsames Abseihen von Hand. Der Ablaufhahn mit feinem Sieb leitet die fertige Würze direkt in den Sudkessel. Ein Abtropfring ermöglicht das hygienische Entnehmen und Entleeren des Filterbehälters über dem Maischkessel. Alle metallischen Bauteile bestehen aus Edelstahl 304, vier Spangen sichern den Deckel fest.
Ob IPA, Porter oder klassisches Helles – der Maischfest macht handwerklich gebrautes Bier zu Hause möglich, ohne in eine professionelle Brauerei investieren zu müssen. Ein beliebtes Geschenk für Bierfreunde, Hobbybrauer und alle, die Kochen als Erlebnis begreifen. Perfekt für ein Brau-Wochenende mit Freunden.
Hol dir den Klarstein Maischfest und brau dein erstes eigenes Bier – so wie es dir schmeckt.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Alles Ok
Bewertet: 30.01.2025 | Melden