300 Watt
Die KitchenAid 125 ist die beliebteste der mittelgroßen KitchenAid Küchenmaschinen und verarbeitet im Handumdrehen große oder kleine Mengen. Die einzigartige und vielseitige KitchenAid Küchenmaschine 5KSM125 in "Mattschwarz" sorgt, dank ausgefeilter Funktionen, robuster Metallkonstruktion und einer Ansatznabe zum Anbringen zahlreicher Zubehörteile für professionelle Ergebnisse. Das Original-Planetenrührwerk, bei dem der Rührbesen in eine Richtung rotiert, während er in die andere Richtung quirlt und dreht, holt die Zutaten immer wieder in die Mitte der Schüssel zurück. 10 Geschwindigkeitsstufen sorgen für schnelles, gründliches und exaktes Mixen. Die Küchenmaschine wird mit einer 4,8 Liter Edelstahlschüssel geliefert, in der bis zu 1 kg Mehl, 1 Liter Schlagsahne, 1,5 kg Stampfkartoffeln oder Teig für 108 Kekse verarbeitet werden kann. Für die unterschiedlichsten kulinarischen Ansprüche ist Zubehör für süße oder herzhafte Kreationen enthalten, die einfach über die Ansatznabe angebracht werden. Der Schneebesen dient zum luftigen Aufschlagen von Eiern und Sahne, der Flachrührer zum Vermengen schwerer Zutaten, und der Knethaken eignet sich für Hefe-, Brot- oder Nudelteige. Die praktische Zubehörnabe ermöglicht mit weiterem, optional erhältlichen Zubehör auch das Hacken von Fleisch, das Schneiden von Gemüse, das Walzen und Schneiden von selbstgemachter Pasta, und viele weitere Zubereitungsmethoden. Dabei ist die Küchenmaschine 5KSM125 schnell und einfach zu bedienen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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