1.000 Watt, integrierte Waage, Mixaufsatz
Die MultiPro XL Weigh+ Kompakt-Küchenmaschine FDM72.990SS von Kenwood ist ein All-in-one-System zum Zutaten zerkleinern, reiben, schneiden, mixen, kneten, verquirlen, entsaften und sogar abwiegen. Von der integrierten Waage bis hin zum extra breiten Einfüllstutzen und der verstellbaren 6-in-1-Schneidscheibe mit Würfelfunktion ist alles geboten, was für die tägliche Zubereitung von Speisen benötiget wird. Das spart Zeit und Platz. Es braucht keine extra Küchenwaage mehr: Alle Zutaten können direkt im Mixbehälter oder mit der Waagschale abgewogen werden. Mit dem Mixaufsatz können Smoothies, Shakes und Suppen schnell zubereitet werden. Mit dem XL-Zufuhrrohr können Zutaten wie Zucchini und Süßkartoffeln der Länge nach geschnitten werden, um gleichmäßige Streifen zu erhalten. Egal, ob pikante Fladenbrote, würzige Suppen oder köstliche Gemüsekuchen: Mit den zahlreichen Zubehörteilen gelingen die besten Ergebnisse. Der Doppelschneebesen aus Metall bringt mehr Luft in die Schlagsahne, ganz ohne Spritzen. Das einzigartige Schneidsystem mit den mikroverzahnten Klingen sorgt genau für die richtige Textur beim feinen Schneiden, groben Zerkleinern oder Pürieren. Die Klingen sind kraftvoll, scharf und langlebig. Dank des starken 1.000-Watt-Motors, der einstellbaren Geschwindigkeit und der Pulse-Funktion behält man immer die Kontrolle. Die Symbole zeigen an, mit welchem Zubehörteil welche Aufgaben erledigt werden kann. Die Zubehörteile lassen sich anschließend platzsparend in der SmartStore Tasche verstauen. Das sorgt für mehr Ordnung in der Küche, und es ist immer alles griffbereit.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.