350 Watt
Der geniale Kenwood QuickMix Go Handmixer in der Farbe Clay Red ist das nächste "Must-have" in der Küche. Die innovative Aufbewahrungslösung kombiniert mit dem schlichten, ästhetischen Design sorgt für einen echten Wow-Faktor. Hinzu kommt die beeindruckende Mixleistung von Kenwood. Mit der einzigartigen Aufbewahrungslösung des QuickMix Go, in der alle Mixerwerkzeuge an einem Ort aufbewahrt werden, gehören vollgestopfte Schubladen der Vergangenheit an. Perfekt verpackt, das Gerät, die Rührbesen, die Knethaken, das Kabel und sogar ein praktischer Messlöffel werden in einer handlichen Tragetasche mit einem Clip zusammengehalten. Der QuickMix Go bietet alles, was von einem Kenwood Mixer erwartet wird, in einem handlichen Format. Mit einer zuverlässigen Leistung von 350 Watt erzielt er großartige Ergebnisse. Mit dem intuitiven Schieberegler für fünf Geschwindigkeiten behält man jederzeit die Kontrolle beim Mixen. Der QuickMix Go ist perfekt für schnelle, kleine oder einfache Aufgaben und immer zur Hand. Dank der nach vorne gerichteten Auslösetaste, die nicht versehentlich betätigt werden kann, hat man die volle Kontrolle und die Rührbesen bleiben an ihrem Platz. Dieser nützliche Mechanismus, den nur Kenwood anbietet, minimiert das versehentliche Herausfallen der Rührbesen.
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.