Kalte Getränke auf Knopfdruck – die Klarstein Happy Hour 25 hält deinen Vorrat auf konstant kühlen 5–15 °C, ohne dabei aufzufallen: 30 Liter Fassungsvermögen, maximal 25 dB Betriebsgeräusch und ein Glastür-Design, das den Inhalt auch geschlossen sichtbar macht.
Das thermoelektrisches Kühlsystem sorgt für gleichmäßige Temperatur im gesamten Innenraum – auch wenn draußen Sommerhitze herrscht. Der einstellbare Thermostat lässt sich auf jede Getränkeart abstimmen: ob Bier, Softdrinks, Sportgetränke oder Proteinshakes. Die flexible Ablage nimmt Flaschen, Dosen, Tetrapaks und Mehrweggläser auf.
Die Glastür mit automatischer LED-Innenbeleuchtung gibt dir einen klaren Blick auf den Inhalt – ganz ohne Öffnen. So bleibt die Temperatur stabil, der Überblick ist immer da.
Ob als Minibar im Wohnzimmer, Kühlschrank im Homeoffice, Ergänzung im Gartenhaus oder griffbereite Getränkestation im Fitnessraum und Gaming-Zimmer – die Happy Hour 25 fügt sich überall ein, wo Platz knapp und der Bedarf an kalten Getränken hoch ist. Auch als Einzugsgeschenk eine sichere Wahl.
Warum die Klarstein Happy Hour 25? thermoelektrische Kühlung für stabile Temperatur, maximal 25 dB Betriebsgeräusch und eine beleuchtete Glastür, die genauso gut aussieht wie das Getränk darin schmeckt – geeignet für Zuhause, Büro, Bar und Gastronomie. Hol dir deine Happy Hour 25 und gönn dir kalte Getränke, wann immer du willst.
Getränkekühlschrank · Getränkekühler · Kühlvitrine – Klarstein Happy Hour 25
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.