Mit dem Haier HHB5B2/1 011 Stabmixer erlebst du maximale Flexibilität und kraftvolle Leistung bei jedem Einsatz – perfekt, um deine Küchenroutine zu erleichtern und gesunde Mahlzeiten im Handumdrehen zuzubereiten. Spüre die Freude am Zubereiten, wenn du mit nur einem Gerät Suppen pürierst, Smoothies mixt oder Babynahrung frisch zubereitest.
Was diesen Stabmixer so besonders macht? Die drei laserscharfen Klingen aus robustem Metall sorgen für ein gleichmäßiges Ergebnis, während der abnehmbare Metallfuß die Reinigung mühelos gestaltet. Mit zehn variablen Geschwindigkeitsstufen kannst du jedes Gericht individuell anpassen und dank der praktischen Puls- und Turbo-Funktion hast du jederzeit die volle Kontrolle über den Mixvorgang.
Der Motor mit 1.000 Watt bringt Power in deine Küche, ohne dabei laut oder unhandlich zu sein. Der ergonomische Griff liegt angenehm in der Hand, das stabile Metallgehäuse verspricht Langlebigkeit und Robustheit. Im Lieferumfang ist ein 900 ml großer Messbecher aus spülmaschinengeeignetem Kunststoff enthalten, der dir präzises Abmessen und einfaches Ausgießen ermöglicht.
Ob cremige Suppen, feine Dips oder vitaminreiche Smoothies – der Haier HHB5B2/1 011 ist dein zuverlässiger Partner für vielfältige Anwendungen. Vertraue auf Qualität „Made by Haier“ und profitiere von einem Produkt, das durch seine Verarbeitung und innovative Technik überzeugt.
Warte nicht länger und bring frischen Schwung in deine Küche – hol dir jetzt den Haier HHB5B2/1 011 Stabmixer und genieße jeden Tag das perfekte Ergebnis!
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.