Mit dem Haier HCH5B1/1 011 Gemüseschneider erleichterst du dir die Zubereitung deiner Mahlzeiten enorm und sparst wertvolle Zeit in der Küche. Du kannst frisches Gemüse schnell und mühelos zerkleinern – perfekt für gesunde Ernährung ohne Aufwand. Stell dir vor, wie entspannt das Kochen wird, wenn du dich nicht mehr mit langwierigem Schneiden aufhalten musst und stattdessen mehr Zeit für deine Familie oder deine Hobbys hast.
Dieser Gemüseschneider ist nicht nur praktisch, sondern auch ein echter Hingucker in deiner Küche. Das robuste Gehäuse aus Metall und Glas sorgt für eine edle Optik und vermittelt dir ein Gefühl von Qualität und Langlebigkeit. Die doppelte Edelstahlklinge mit vier mehrlagigen, abnehmbaren Messern macht das Schneiden besonders effizient und präzise. Dank der zwei Geschwindigkeitsstufen mit Puls-Funktion hast du die volle Kontrolle über den Zerkleinerungsgrad – egal ob grob oder fein.
Der Glasbehälter fasst 0,5 Liter und ist spülmaschinengeeignet, genau wie die Klingen. So gestaltet sich die Reinigung spielend leicht und hygienisch. Ob du nun Salate, Suppen oder Dips zubereitest, der Haier Gemüseschneider ist vielseitig einsetzbar und unterstützt dich bei jeder Art von Gemüse oder Obst.
Vertraue auf die bewährte Qualität von Haier und profitiere von einem langlebigen Küchenhelfer, der dir den Alltag erleichtert. Überzeuge dich selbst von der einfachen Handhabung und der starken Leistung von 550 Watt, die dir jederzeit zuverlässig zur Seite steht.
Warte nicht länger und bring frischen Wind in deine Küche – hol dir jetzt den Haier HCH5B1/1 011 und erlebe, wie einfach gesunde Ernährung sein kann!
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.