Das Cita 6.8 – Ultimativer Fahrgenuss in der Stadt. Der kraftvolle BROSE Mittelmotor sorgt für ein nahezu lautloses Fahrerlebnis und ein sehr natürliches Fahrgefühl – egal, ob du kurze Wege zurücklegst oder längere Touren unternimmst. Der vollintegrierte, seitlich entnehmbare Akku liefert eine Reichweite von bis zu 170 km, damit du jederzeit flexibel und unabhängig unterwegs bist. Für präzises und unkompliziertes Schalten sorgt die robuste 7-Gang-Nabenschaltung von SHIMANO, die sogar im Stand funktioniert – perfekt für Ampeln oder kurze Stopps im Stadtverkehr. Komfort auf höchstem Niveau: Die Federgabel und verwandelt jede Fahrt in ein entspanntes Erlebnis, selbst auf holprigen Straßen. Hydraulische SHIMANO-Scheibenbremsen garantieren dabei zuverlässige Bremsleistung, selbst bei Nässe. Das Bike ist StVZO-zugelassen und mit hellen Front- und Rücklichtern ausgestattet, sodass du immer gut sichtbar bist. Dank Kinderanhänger-Freigabe ist es auch ideal für Familien, die mobil und flexibel bleiben wollen. Fazit: Das FISCHER City E-Bike wird der Bezeichnung Ultimate vollends gerecht. Es kombiniert leisen Antrieb, beeindruckende Reichweite, höchste Sicherheit und erstklassigen Komfort in einem stilvollen Premiumpaket – die perfekte Wahl für alle, die entspannt, elegant und zuverlässig durch die Stadt gleiten möchten.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.