Wer Wein ernst nimmt, lagert ihn richtig. Die Klarstein Barossa 54 Bottle Duo bietet Platz für 54 Flaschen in einem 148 Liter großen Innenraum – mit zwei unabhängigen Kühlzonen, die Rot- und Weißwein gleichzeitig auf ihrer jeweiligen Idealtemperatur halten. Flüsterleise mit maximal 42 dB stört sie weder im Wohnzimmer noch im offenen Wohnbereich.
Zwei Zonen, eine Lösung: Die untere und obere Kühlzone lassen sich im Bereich von 5–18 °C separat regeln – Rotwein bei Kellertemperatur, Weißwein servierbereit. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Innen sorgt weißes LED-Licht dafür, dass die Sammlung immer gut in Szene gesetzt ist. Die Temperatur lässt sich per Touchpanel mit LCD-Anzeige in Grad Celsius oder Fahrenheit ablesen und einstellen – intuitiv, ohne Bedienungsanleitung.
Besonders durchdacht: Die Anti-Vibrations-Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung. Die acht ausziehbaren Holzregale sorgen für horizontale Lagerung – unverzichtbar, damit Korken nicht austrocknen. Eine separate untere Ablage nimmt 6 Flaschen aufrecht auf. Ein integrierter Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche. Die Tür ist mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet, die Scharniere sind rechts angebracht. Höhenverstellbare Füße ermöglichen einen sicheren Stand auch auf unebenem Boden. Gekühlt wird mit dem Kältemittel R600a.
Die Barossa 54 Bottle Duo passt überall dort, wo Wein mehr ist als Getränk: ins Wohnzimmer, in die Küche, in den Hausbar-Bereich oder in den Keller. Gastgeber, Weinliebhaber und alle, die ihre Sammlung wachsen sehen möchten, finden hier eine standfeste, leise und zuverlässige Weinkühlschranklösung für zu Hause.
Gönn deiner Sammlung, was sie verdient – hol dir die Klarstein Barossa 54 Bottle Duo und erlebe den Unterschied, den richtige Lagerung macht.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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