Das Zündapp LED-Rücklicht ist ein hochwertiges Original-Ersatzteil, das speziell für moderne E-Bike-Systeme entwickelt wurde. Dank seines extrem breiten Spannungsbereichs von 6 V bis 48 V ist es mit nahezu allen gängigen E-Bike-Akkus und Bordnetzen kompatibel, egal ob es sich um ein City-, Trekking- oder Mountainbike handelt.
Die integrierte LED-Technologie sorgt nicht nur für eine außergewöhnlich lange Lebensdauer, sondern bietet auch eine hohe Lichtausbeute bei minimalem Stromverbrauch, was die Reichweite deines E-Bikes schont. Mit seinem klaren, roten Lichtbild und dem integrierten großflächigen Reflektor garantiert dieses Rücklicht maximale Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr – selbst bei völliger Dunkelheit oder widrigen Wetterbedingungen.
Das Rücklicht ist nach StVZO zugelassen und lässt sich dank des bereits vorgefertigten, 400 mm langen Anschlusskabels schnell und unkompliziert am Gepäckträger montieren. Es ist die ideale Wahl, um die Verkehrssicherheit deines Zündapp E-Bikes wiederherzustellen oder auf eine langlebige LED-Lösung umzurüsten.
| Technische Daten: | |
|---|---|
| Hersteller: | Zündapp |
| Modell: | K 1843 |
| System: | Rücklicht 6V/0,2W |
| Bolzenabstand: | 50 mm |
| Größe: | L: 110 / B: 40 / H: 40 mm |
| Prüfzeichen: | Ce |
| Zulassung: | StVZO |
| Lieferumfang: | 1 Stück Rücklicht |
Artikel gehört zur Kategorie: Fahrradbeleuchtung
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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