Kein Platz für einen großen Kühlschrank – aber trotzdem immer gekühlte Getränke, frische Snacks oder Medikamente griffbereit? Der Klarstein Yummy Mini-Kühlschrank löst genau dieses Problem: 45 Liter Nutzinhalt in kompakten Maßen, die unter den Schreibtisch, ins Büro oder ins Studentenzimmer passen.
Der Kompressor kühlt zuverlässig auf einstellbare 0–10 °C – flüsterleise mit maximal 40 dB, sodass er auch nachts im Schlafzimmer oder im Homeoffice nicht stört. Das Kältemittel R600a sorgt für stabiles Kühlen über den gesamten Innenraum. Für kleine Eisvorräte steht ein separates 3-Liter-Gefrierfach mit bis zu -3 °C zur Verfügung.
Innen bietet die Yummy einen praktischen Metallrost sowie zwei Türfächer – ideal für Flaschen, Dosen, Joghurts oder Kosmetik. Die Ablagen lassen sich entnehmen und einfach unter fließendem Wasser reinigen. Höhenverstellbare Standfüße sorgen für sicheren, geraden Stand auf nahezu jedem Untergrund.
Die Klarstein Yummy ist die erste Wahl im Studentenwohnheim, im Büro, im Hotelzimmer, im Wohnmobil oder in der kleinen Mietwohnung – und ein durchdachtes Geschenk beim Einzug oder zur Erstausstattung. Kein Umbau, kein Installationsaufwand: einfach anschließen und loslegen.
Hol dir jetzt die Klarstein Yummy und genieße frische Kühlung genau dort, wo du sie brauchst.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühl- & Gefrierkombinationen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.