Die 2. Generation der beliebten Kinder-Smartwatch Xplora X6 Play eröffnet Deinem Kind einen sicheren und verantwortungsvollen Zugang zur digitalen Welt. Im Vergleich zur 1. Generation wurd die Xplora X6 Play mit einem leistungsstarken Unisoc W377 Chipsatz und einem optimierten 900 mAh Akku ausgestattet, für zuverlässige Energie für den gesamten Tag. Zudem wurde das Silikonarmband der Kinder-Smartwatch durch ein elastisches Textilarmband ausgetauscht. Weiterhin ist die Xplora X6 Play in 2 Varianten erhältlich: Nano-SIM sowie eSIM-Variante.
Die Nano-SIM-Variante der X6 Play überzeugt mit einem gestochen scharfen 1,52 Zoll (3,86 cm) TFT-Display, das Nachrichten, Fotos und Apps lebendig darstellt. Die bewährten Sicherheitsfunktionen von Xplora sind selbstverständlich integriert. Dazu gehören die präzise GPS-Ortung, die Möglichkeit zum Festlegen von Sicherheitszonen mit Benachrichtigungen und eine SOS-Funktion für Notfälle, die Dir als Elternteil stets ein beruhigendes Gefühl geben.
Die Kinder-Smartwatch Xplora X6 Play ist in den Farben Schwarz, Blau und Pink erhältlich. Sie wird mit 2 austauschbaren Frames geliefert, die eine individuelle Anpassung an den Stil und die Stimmung Deines Kindes ermöglichen.
Sichere Dir jetzt die Xplora X6 Play und schenke Deinem Kind einen smarten Begleiter für all seine Abenteuer, während es immer mit Dir verbunden bleibt.
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Artikel gehört zur Kategorie: Fitnessuhren & -tracker
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.