Das neue MegaPAD vereint die Flexibilität eines Android-Tablets mit den Vorteilen eines großformatigen Displays und eröffnet vielfältige Einsatzmöglichkeiten – sowohl im privaten als auch im professionellen Umfeld. Ausgestattet mit Android 15 bietet es Zugriff auf Millionen Apps im Google Play Store und ist bestens für moderne Anwendungen wie Videokonferenzen, Streaming, Präsentationen oder produktives Arbeiten geeignet.
Das brillante 13,3-Zoll-Full-HD-Display mit IPS-Technologie sorgt für scharfe Bilder, lebendige Farben und stabile Blickwinkel – ideal, wenn mehrere Personen gleichzeitig auf den Bildschirm schauen oder das Tablet aus unterschiedlichen Perspektiven genutzt wird. Die präzise 10-Punkt-Multitouch-Steuerung ermöglicht dabei eine komfortable und intuitive Bedienung.
Im Inneren sorgt ein leistungsstarker 64-Bit-Octa-Core-Prozessor in Kombination mit 6 GB DDR4-Arbeitsspeicher für flüssige Performance und reibungsloses Multitasking. Mehrere Apps lassen sich problemlos parallel nutzen, sodass das MegaPAD auch anspruchsvollere Aufgaben souverän bewältigt.
Dank einer Akkulaufzeit von bis zu 10,5 Stunden bleibt das Tablet auch unterwegs zuverlässig einsatzbereit. Für stationäre Anwendungen bietet der integrierte ausklappbare Standfuß flexible Aufstellmöglichkeiten, während die VESA-75-kompatible Wandmontage eine dauerhafte Installation ermöglicht.
Ob als Digital-Signage-Lösung im Einzelhandel, Informationsdisplay im Büro, Smart-Home-Zentrale, digitales Schwarzes Brett, Präsentationssystem oder Mediaplayer – das MegaPAD passt sich unterschiedlichsten Einsatzszenarien an und verbindet Mobilität mit den Vorteilen einer festen Installation.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.