Schluss mit lärmenden Heizkörpern und trockener Heizungsluft: Der Klarstein Wonderwall Bornholm erwärmt den Raum mit 600 W Infrarotstrahlung – lautlos, ohne Luftbewegung, ohne Staub aufzuwirbeln. Das Ergebnis ist angenehme Wärme, die direkt Oberflächen und Personen erreicht – ähnlich dem Gefühl von Sonnenwärme.
Bereits nach 2–3 Minuten spürst du die Wärme, ganz ohne Vorheizphase. Die Infrarotstrahlung erwärmt nicht die Luft, sondern direkt was zählt – Wände, Böden und Menschen im Raum. Dank Energieeffizienzklasse A verbraucht der Wonderwall Bornholm bis zu 50 % weniger Strom als konventionelle Elektroheizungen. Der robuste Aluminiumrahmen mit hochwertiger Lackierung ist mechanisch belastbar und lässt sich mit einem feuchten Tuch reinigen.
Die Infrarotheizung lässt sich an Wand oder Decke montieren – ideal für Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Homeoffice und Büro. Wo herkömmliche Konvektoren Staub aufwirbeln und störende Geräusche erzeugen, arbeitet der Wonderwall Bornholm völlig geräuschlos. Die Steuerung erfolgt über Thermostat, Wochentimer und Programmierfunktion; ein automatischer Überhitzungsschutz sorgt für sicheren Betrieb. Das schlichte, flache Design fügt sich nahtlos in moderne Interieurs ein.
Ob Neubezug, Renovierung oder als Ergänzung zur bestehenden Heizung – der Klarstein Wonderwall Bornholm ist eine durchdachte Lösung für jeden Haushalt. Gönn dir wohlige Wärme ohne Lärm und ohne unnötigen Stromverbrauch – hol dir den Wonderwall Bornholm noch heute.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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