Schluss mit lautem Heizlüfter und trockener Raumluft – die Klarstein Wonderwall Art Infrarotheizung mit 600 W wärmt Wohnzimmer, Büro und Schlafzimmer lautlos, ohne die Luft auszutrocknen. Innerhalb von 2–3 Minuten ist angenehme Wärme spürbar, ganz ohne Vorheizphase.
Infrarotstrahlung erwärmt Oberflächen und Personen direkt – nicht die Luft. Das Ergebnis: ein Wärmegefühl wie in der Sonne, ohne Zugluft und ohne aufgewirbelten Staub. Gerade in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Homeoffice-Räumen, wo herkömmliche Konvektoren für Staubzirkulation sorgen, ist das ein echter Vorteil. Die Energieeffizienzklasse A bedeutet bis zu 50 % geringere Betriebskosten im Vergleich zu konventionellen Elektroheizern.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung widersteht mechanischen Belastungen und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Das Panel fügt sich als elegantes Designelement nahtlos in moderne Wohnräume ein – ob als Ergänzung zur Zentralheizung, beim Einzug in eine neue Wohnung oder bei der Renovierung.
Die Montage erfolgt mit Standarddübeln an Wand oder Decke. Thermostat, programmierbarer Timer und automatische Abschaltung bei Überhitzung sorgen für komfortablen und sicheren Betrieb. Das Gerät ist CE-zertifiziert und erfüllt die EU-Sicherheitsnormen. Anschluss: 220–240 V, 50 Hz. Garantie: 2 Jahre.
Hol dir mit dem Klarstein Wonderwall Art jetzt stromsparenden Infrarot-Heizkomfort für dein Zuhause.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.