Schluss mit kalten Wänden und trockener Heizungsluft – die Klarstein Wonderwall Art Infrarotheizung mit 700 W wärmt Wohnzimmer, Büro oder Schlafzimmer lautlos und ohne Luftbewegung. Infrarotstrahlung erwärmt direkt Oberflächen und Personen, nicht die Raumluft – das Ergebnis fühlt sich an wie Sonnenwärme, ohne das typische Austrocknen der Schleimhäute.
Das Panel reagiert innerhalb von 2–3 Minuten – kein Vorheizen, keine Wartezeit. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass der Wonderwall Art bis zu 50 % weniger Strom verbraucht als herkömmliche Elektroheizungen. Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung widersteht mechanischen Beanspruchungen und lässt sich mit einem feuchten Tuch reinigen.
Dank programmierbarem Thermostat und Timer lässt sich die Heizleistung präzise steuern – der Raum ist warm, wenn du ihn brauchst. Ein automatischer Überhitzungsschutz sorgt für zuverlässigen Betrieb. Das schlanke Design fügt sich als Wand- oder Deckenmontage unauffällig in jeden modernen Einrichtungsstil ein.
Besonders geeignet für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice, wo Konvektoren Staubzirkulation verursachen. Der Wonderwall Art arbeitet vollständig lautlos – kein Lüfter, kein Rauschen. Ideal als Ergänzung zur Zentralheizung oder als Hauptheizung in einzelnen Räumen. Betrieb: 220–240 V, 50/60 Hz. CE-zertifiziert, 2 Jahre Garantie.
Gönn dir stromsparende Infrarotheizung auf Topniveau – hol dir den Klarstein Wonderwall Art und erlebe, wie effizient Wärme sein kann.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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