Wärme, die sofort ankommt – ohne Lärm, ohne trockene Luft: Die Klarstein Wondersky Infrarotheizung mit 1.200 W heizt Wohnzimmer, Büro und Schlafzimmer auf Knopfdruck. Statt Luft zu erhitzen, gibt das Infrarotpanel Wärme direkt an Oberflächen und Personen ab – wie natürliche Sonnenwärme, die du sofort spürst.
Schon nach 2–3 Minuten liefert der Wondersky angenehme Strahlungswärme – ganz ohne Vorheizphase. Kein Ventilator, kein Luftzug, kein aufgewirbelter Staub: ideal für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass du bis zu 50 % weniger Stromkosten hast als mit konventionellen Elektroheizungen – bei gleichem Wohlfühlklima.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung ist stoßfest und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Der Wondersky lässt sich mit Standarddübeln an Wand oder Decke befestigen. Der Thermostat, ein programmierbarer Timer sowie der automatische Überhitzungsschutz sorgen für zuverlässigen Dauerbetrieb. Das Panel erfüllt die CE-Normen der EU und ist mit 220–240 V / 50 Hz kompatibel. Lieferung mit 2 Jahren Garantie.
Das flache, elegante Design fügt sich nahtlos in moderne Einrichtungen ein – ob als alleinige Heizquelle oder als Ergänzung zur bestehenden Heizung. Perfekt beim Einzug in eine neue Wohnung oder nach einer Renovierung.
Hol dir den Klarstein Wondersky und erlebe, wie effizient und leise Heizen sein kann.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.