Wärme, die du spürst – nicht nur misst: Der Klarstein Wonderglass Infrarotheizpanel mit 600 W erwärmt Wände, Böden und Menschen direkt, genau wie die Sonne es tut. Kein Gebläse, kein Luftzug, kein Staub aufwirbeln – nur stille, gleichmäßige Strahlungswärme, die innerhalb von 2–3 Minuten ankommt.
Klassische Elektroheizgeräte heizen die Luft – und die steigt sofort nach oben. Infrarotstrahlung trifft dagegen direkt auf Oberflächen und Personen im Raum. Das Ergebnis: angenehme Wärme ohne Aufheizen von unnötiger Raumluft, und mit Energieeffizienzklasse A bis zu 50 % niedrigere Heizkosten als bei herkömmlichen Elektroheizern. Der Wonderglass eignet sich für Wohnzimmer, Büros und Schlafzimmer gleichermaßen – überall dort, wo ein konventioneller Heizlüfter Staub aufwirbelt oder stört.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Beschichtung ist kratzfest und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Das Panel lässt sich mit Standarddübeln an Wand oder Decke montieren. Thermostat, programmierbarer Timer und automatische Abschaltung bei Überhitzung sorgen für komfortablen, sicheren Betrieb. Anschluss: 220–240 V, 50 Hz.
Dank des flachen, eleganten Designs fügt sich der Wonderglass nahtlos in moderne Einrichtungen ein – als dezente Wandheizung statt als Gerät, das Platz wegnimmt. Ideal als Ergänzung zur Zentralheizung, beim Einzug in eine neue Wohnung oder nach einer Renovierung.
Gönn dir Wärme ohne Lärm und ohne überhöhte Stromrechnung – hol dir den Klarstein Wonderglass und erlebe den Unterschied vom ersten Einschalten an.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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