Die Klarstein Wonderbeam Hybrid-Infrarotheizung nutzt 450 W Infrarotstrahlung für 85 % ihrer Heizleistung und sorgt dabei für direkte Wärme, die sich auf der Haut ähnlich wie die Wärme der Sonne anfühlt.
Infrarotstrahlung erwärmt Oberflächen und Personen statt die Luft. Das Ergebnis: angenehme Wärme bereits nach etwa 20 Minuten, ohne dass zunächst der gesamte Raum aufgeheizt werden muss. Zusätzlich kann die klassische Konvektionsheizfunktion für die verbleibenden 15 % der Heizleistung genutzt werden.
Das Metallgehäuse mit hochwertigem Lackfinish ist robust, pflegeleicht und mit einem feuchten Tuch abwischbar. Die Wandmontage mit Standarddübeln ist möglich. Der Thermostat, ein programmierbarer Timer sowie ein automatischer Überhitzungsschutz sorgen für zuverlässigen Dauerbetrieb. Das Gerät entspricht CE-Normen und EU-Sicherheitsstandards, arbeitet mit 220–240 V / 50/60 Hz und wird mit 2 Jahren Garantie geliefert.
Gerade im Schlafzimmer oder Homeoffice macht sich die ruhige und gleichmäßig erwärmende Infrarotheizung bezahlt. Ihre flache, formschöne Optik fügt sich dabei als dekoratives Element nahtlos in jeden modernen Einrichtungsstil ein. Ideal beim Einzug in eine neue Wohnung, bei der Renovierung oder als ergänzende Heizlösung.
Hol dir jetzt die Klarstein Wonderbeam Hybrid-Infrarotheizung und erlebe, wie effizient und komfortabel eine Infrarotheizung sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.