Wein verdient die richtigen Bedingungen – und die Klarstein CellarMax liefert sie. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 155 Flaschen bei einem Nutzvolumen von 313 Litern und hält dabei mit nur 38 dB so leisen Betrieb, dass er problemlos im Wohnzimmer steht.
Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine, Farbstoffe und Aromen angreift. Die Kompressorkühlung regelt die Temperatur präzise im Bereich von 5–20 °C – auch dann, wenn es im Raum warm wird. Das schwingungsgedämpfte Lagerungssystem schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelungen, damit jede Flasche in Ruhe reifen kann.
Die vier ausziehbaren Holzregale lagern die Flaschen horizontal, damit Korken feucht bleiben – eine Grundvoraussetzung für korrektes Langzeitlager. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebungsluft auf. Das integrierte LED-Licht setzt die Sammlung stilvoll in Szene, das Sicherheitsschloss schützt sie.
Ob für den privaten Weinkeller, den Hausbar-Bereich, ein Restaurant oder Hotel – die CellarMax ist überall dort zuhause, wo Weintemperatur kein Zufallsprodukt sein darf. Die höhenverstellbaren Füße ermöglichen einen sicheren Stand auch auf unebenem Untergrund. Die Bedienung läuft über ein Touch-Panel mit LED-Display.
Kurz zusammengefasst: Die Klarstein CellarMax für 155 Flaschen kombiniert zuverlässige Kompressortechnik, UV-Schutz, vibrationsarme Lagerung und ruhigen 38-dB-Betrieb in einem eleganten freistehenden Weinkühlschrank – für alle, die Wein richtig lagern wollen.
Hol dir die Klarstein CellarMax und gib deiner Sammlung den Platz, den sie verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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