Die Wëasy IGLOO8 Eiswürfelmaschine ist die ideale Lösung für alle, die jederzeit schnell und unkompliziert frische Eiswürfel für Getränke, Partys oder den Alltag zur Verfügung haben möchten. Mit einem 1,5-Liter-Wassertank und einer Leistung von 120 Watt produziert diese Eiswürfelmaschine bereits in nur 9 Minuten die ersten Eiswürfel – perfekt für spontane Erfrischungen zu Hause.
Mit einer Produktionskapazität von bis zu 12 kg Eiswürfeln in 24 Stunden eignet sich die IGLOO8 ideal für Familien, Gäste, Feiern und warme Tage. So sind stets ausreichend Eiswürfel verfügbar, um Wasser, Softdrinks, Säfte oder Cocktails angenehm gekühlt zu genießen.
Besonders praktisch: Die Eiswürfelmaschine funktioniert ohne Installation und ist sofort einsatzbereit. Einfach Wasser einfüllen, Gerät starten und schon beginnt die Eisproduktion. Durch ihre leise Betriebsweise sorgt sie dabei für zusätzlichen Komfort im Alltag und kann problemlos in Küche, Esszimmer oder bei Feiern verwendet werden.
Ein rotes Kontrolllicht zeigt Ihnen zuverlässig an, wenn der Eiswürfelbehälter voll ist oder Wasser nachgefüllt werden muss. Über den transparenten Deckel behalten Sie den aktuellen Eisvorrat jederzeit bequem im Blick. Die herausnehmbare Schale und die mitgelieferte Eisschaufel erleichtern das Entnehmen und Servieren der Eiswürfel zusätzlich.
Für eine besonders einfache Pflege verfügt die Wëasy IGLOO8 über eine automatische Reinigungsfunktion, die nach jedem Gebrauch in nur 2,5 Minuten gestartet werden kann. So bleibt das Gerät schnell und unkompliziert einsatzbereit.
Mit ihrem kompakten und leichten Design lässt sich die Eiswürfelmaschine einfach transportieren und platzsparend verstauen. Die IGLOO8 verbindet Komfort, Schnelligkeit und einfache Bedienung zu einer praktischen Lösung, damit Ihnen das ganze Jahr über nie die Eiswürfel ausgehen.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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