Warm gewordenes Bier, verdünnter Cocktail, heiße Sommerabende ohne ausreichend Eis – wer eine Hausbar betreibt oder gerne Gäste bewirtet, kennt das Problem. Der Klarstein Wallberg Nugget Ice Maker 12 kg black liefert frisches Eis auf Abruf: bis zu 12 kg täglich, kompakt, leise und hygienisch.
Der integrierte Kompressor mit Kältemittel R600a arbeitet kontinuierlich – kein Vorfrieren, keine Pausen, kein Überhitzen. Erste Eiswürfel sind nach wenigen Minuten bereit. Das LED-Touchdisplay zeigt den Betriebsstatus auf einen Blick, die Würfelgröße lässt sich bequem anpassen. Die automatische Selbstreinigungsfunktion hält das Innere hygienisch, ohne dass du Hand anlegen musst. Edelstahlverkleidung und geschmacksneutrale Materialien erfüllen die Hygienestandards der Lebensmittelindustrie und halten intensiver täglicher Reinigung stand.
Das Gerät lässt sich direkt an die Wasserversorgung anschließen – Schläuche für Zu- und Ablauf sind im Lieferumfang enthalten. Die höhenverstellbaren Standfüße sorgen für sicheren Stand auch auf unebenem Untergrund. Der automatische Wassernachfüller stellt sicher, dass die Eisproduktion auch bei langen Betriebstagen nicht unterbrochen wird.
Ob Hausbar, Gartenparty, Firmenveranstaltung oder gastronomischer Betrieb: Wenn der Eis-Nachschub nicht abreißen darf, ist der Wallberg die richtige Wahl. Bars, Restaurants, Cafés und Cateringunternehmen schätzen die durchgehende Verfügbarkeit ohne Abhängigkeit von geliefertem Packeis. Die Investition amortisiert sich schnell – ab den ersten Betriebswochen.
Hol dir den Klarstein Wallberg Nugget Ice Maker 12 kg black und sorg dafür, dass dir das Eis nie ausgeht – egal wie heiß der Abend wird.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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