Ein Produkt, 7 Kombinationen!
Für unsere Produkte verwenden wir Buchenholz und ökologische Lacke auf Wasserbasis (zertifiziert nach der europäischen Norm EN 71-3).
Wiegefunktion optional gegen Aufpreis erhältlich: sanftes seitliches Schaukeln beruhigt Ihr Baby.
Babybett: Höhe 75 cm, Breite 77,5 cm, Länge 77,5 cm.
Kinderbett: Höhe 75 cm, Breite 77,5 cm, Länge 127,5 cm.
Alle Maße ohne Rollen – die Rollen erhöhen die Höhe um 6 cm.
5-fach verstellbare Bodenhöhe (7, 18, 30, 41, 49 cm).
3-teilige Schaumstoffmatratze mit einer Dicke von 6 cm und einem Bezug aus Baumwollvlies.
DIESES KINDERBETT WÄCHST MIT IHREM KIND MIT!
In den ersten Lebensmonaten Ihres Babys kann die Hälfte des Kinderbettes als Beistellbett genutzt werden.
Die Bettverlängerung kann durch Verstellen der Bodenhöhe an das Bett angepasst werden. Ein spezieller Befestigungsgurt und die höhenverstellbare Liegefläche ermöglichen die Anpassung an nahezu jedes Elternbett.
Die Kinderbetterweiterung ist klein und eignet sich daher auch für kleine und mittelgroße Schlafzimmer.
SIE ERHALTEN EINEN SICHERHEITSGURT ALS GESCHENK!
Wenn Sie es als kleines Bett oder Beistellbett verwenden, können Sie die restlichen Elemente als Rahmen für die Ablage nutzen.
Sobald Ihr Kind in der Lage ist, selbstständig aufzustehen und den Raum um sich herum zu erkunden, dient das Bett als sicherer Laufstall.
Eine Bettkonfiguration mit herausgenommenem Gitter und Boden auf der untersten Ebene eignet sich gut als Kinderbett für ein älteres Kind, das selbständig ein- und aussteigen kann. Diese Konfiguration ist ideal, um zu lernen, im eigenen Bett zu schlafen!
EINE INVESTITION FÜR VIELE JAHRE
Das Bettchen wird nicht weggestellt, wenn Ihr Baby aus dem Bettchen herausgewachsen ist!
Sie können unser multifunktionales Möbelstück als bequemen Platz zum Spielen verwenden, und für ein älteres Kind ganz einfach in einen Tisch und zwei Stühle umwandeln, auf denen sogar Eltern sitzen können!
Diese Funktion bietet den perfekten Ort zum Lernen und Spielen!
Artikel gehört zur Kategorie: Gitterbetten & Babybetten
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Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.