Die Wëasy KW12 Eiswürfelmaschine ist die ideale Lösung für alle, die ihre Sommergetränke, Cocktails oder Softdrinks schnell und unkompliziert mit frischen Eiswürfeln kühlen möchten. Mit ihrem modernen Design in Schwarz passt sie perfekt in Küche, Partyraum oder auf den gedeckten Tisch.
Die Bedienung ist besonders einfach: Wasser in die herausnehmbare Schale füllen und schon übernimmt das Gerät den Rest. Mit einer Leistung von bis zu 12 kg Eiswürfeln pro Tag eignet sich die Maschine ideal für Sommerpartys, Picknicks und gesellige Abende.
Der großzügige 2,2-Liter-Wassertank sorgt für eine komfortable Nutzung. Über das Sichtfenster behalten Sie die Eisproduktion jederzeit im Blick. Zusätzlich informiert Sie eine Wasserstandsanzeige bzw. Leuchtanzeige, wenn der Tank leer oder die Eiswürfelschale voll ist.
Die Wëasy KW12 ist damit ein praktischer und zuverlässiger Helfer für alle, die jederzeit frische Eiswürfel zur Hand haben möchten.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.