Schluss mit Kochfeldern, die die Küche optisch runterziehen – das Klarstein Glaskeramik-Kochfeld fügt sich mit seiner glatten schwarzen Oberfläche nahtlos in moderne Küchen ein und liefert dabei eine Gesamtleistung von 6.500 W. Vier Kochzonen, gleichmäßige Wärmeverteilung, kein Fussel-Fangen: hier stimmt die Balance zwischen Design und Leistung.
Die Glaskeramikoberfläche verteilt die Wärme gleichmäßig über die gesamte Kochzone – kein heißer Mittelpunkt, kein ungleichmäßiges Garen. Der integrierte Touchsensor-Panel sitzt direkt im Glas und ist während des Betriebs präzise zu bedienen, ohne dass sich Schmutz in Ritzen sammeln kann. Der Restwärmeindikator zeigt zuverlässig an, wenn die Oberfläche nach dem Kochen noch heiß ist – eine wichtige Sicherheitsfunktion, besonders wenn Kinder im Haushalt sind.
Reinigen geht so einfach wie selten: Kein Rahmen, keine Rillen, keine versteckten Fettreste. Ein feuchtes Tuch reicht, um die glatte Oberfläche sauber zu wischen. Das Kochfeld sieht auch ausgeschaltet wie ein Designelement aus – kein Vergleich zu alten Spiralplatten.
Dieses Kochfeld ist als Einbaugerät konzipiert und wird in die Küchenzeile eingebaut. Das nötige Montagematerial ist im Lieferumfang enthalten. Es handelt sich nicht um ein freistehendes Gerät – der Einbau muss fachgerecht durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen.
Hol dir das Klarstein Glaskeramik-Kochfeld und koche von nun an mit der Ruhe, die ein aufgeräumtes, leistungsstarkes Kochfeld dir gibt.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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