Wer seine Küche erneuert, will keine Kompromisse – weder bei der Optik noch beim Kochen. Das Einbau-Kochfeld von Klarstein verbindet eine 6.500 W Gesamtleistung mit einer glatten Glaskeramikoberfläche, die sich in jeden modernen Küchenplan einfügt, als wäre sie dafür gemacht worden.
Vier Kochzonen mit unterschiedlichen Durchmessern – 2 × 16,5 cm, 1 × 20 cm und eine flexibel nutzbare Zone von 12–23 cm – ermöglichen es, gleichzeitig Töpfe und Pfannen jeder Größe zu verwenden. Die Glaskeramik verteilt die Wärme gleichmäßig über die gesamte Kochfläche, sodass kein Anbrennen an den Rändern entsteht. Ein Restwärmeanzeiger meldet sich, solange die Oberfläche noch heiß ist – besonders wichtig in Haushalten mit Kindern.
Das Touch-Bedienfeld ist direkt in die Glasoberfläche integriert und bleibt im ausgeschalteten Zustand unsichtbar. Kein aufgesetztes Bedienfeld, keine Fugen, keine versteckten Winkel für Fettspritzer. Reinigen bedeutet hier: feuchtes Tuch, einmal drüber – fertig. Der integrierte Timer lässt sich in 1-Minuten- oder 10-Minuten-Schritten bis auf 99 Minuten einstellen; die automatische Abschaltung übernimmt den Rest.
Das Kochfeld ist ausschließlich als Einbaugerät konzipiert und wird mit dem passenden Montagematerial für die Küchenzeile geliefert. Der 5-polige Anschluss sowie der Überhitzungsschutz und die einstellbare Kindersicherung sind bereits integriert.
Gönn dir eine Küche, in der Design und Leistung sich nicht gegenseitig ausschließen – hol dir das Klarstein Glaskeramik-Kochfeld und koche ab sofort auf dem Niveau, das deine Küche verdient.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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