Wer seinen Wein ernstnimmt, lagert ihn richtig – mit der eingebauten Weinkühlschrank-Lösung, die sich nahtlos in jede Küche einfügt. Die Klarstein Vinsider Victoria 36 D fasst 36 Flaschen, arbeitet mit nur 41 dB und hält deine Sammlung dauerhaft auf der optimalen Lagertemperatur.
UV-Schutzglas an der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Aromen angreift. Das LED-Innenlicht setzt jede Flasche in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Das Kompressorsystem kühlt zuverlässig auch dann, wenn die Umgebungstemperatur steigt – stabiler als jede Thermoelektrik. Ausziehbare Einlegeböden aus Buchenholz halten jede Flasche sicher in horizontaler Lage, damit die Korken feucht bleiben: Grundvoraussetzung für korrektes Langzeitlager. Die Temperatur lässt sich präzise zwischen 5 und 22 °C einstellen und deckt damit den kompletten Bereich von Weiß- über Rosé- bis zu Rotweinen ab. Das schwingungsgedämpfte Kühlsystem schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung.
Tür und Gehäuse aus doppelt isoliertem Glas und Edelstahl halten UV-Strahlung und Temperaturschwankungen gleichermaßen fern. Ein integrierter Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Zwei unabhängige Kühlzonen ermöglichen die gleichzeitige Lagerung verschiedener Weinstile bei jeweils idealer Temperatur.
Ob beim Abendessen mit Gästen, beim Probierabend oder im täglichen Einsatz in Gastronomie und Hotellerie – die Vinsider Victoria 36 D sorgt dafür, dass jede Flasche genau dann die richtige Temperatur hat, wenn du sie brauchst.
Das Wichtigste auf einen Blick: 36 Flaschen Kapazität, 41 dB Betriebsgeräusch, Kompressorkühlung, UV-Schutzglas, zwei Kühlzonen und Buchenholzeinlagen – die Vinsider Victoria 36 D ist eine vollwertige Einbau-Weinkühlschranklösung für die moderne Küche.
Hol dir die Klarstein Vinsider Victoria 36 D und gib deinen Weinen den Platz, den sie verdienen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.