Wein verdient die richtigen Bedingungen – der Einbau-Weinkühlschrank Klarstein Vinsider Victoria 28 U fasst 28 Flaschen und fügt sich nahtlos in jede Küchenzeile ein. Mit nur 40 dB arbeitet er so leise, dass er im Alltag kaum auffällt.
Das UV-Schutzglas der Glastür hält schädliche Strahlung fern, die Aromen und Farbe des Weins angreifen würde. Die Kompressorkühlung hält die Temperatur auch bei höheren Raumtemperaturen zuverlässig stabil – präzise einstellbar zwischen 5 und 20 °C. Vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung. Die ausziehbaren Holzeinschübe aus Buchenholz halten jede Flasche sicher horizontal – die Voraussetzung dafür, dass Korken dicht bleiben und Wein richtig reift. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung.
Das Innenlicht aus LEDs setzt deine Sammlung stilvoll in Szene. Die doppelt isolierte Fronttür aus Glas und Edelstahl verstärkt den UV-Schutz zusätzlich. Das Touchbedienfeld ermöglicht eine intuitive Temperaturregelung direkt am Gerät.
Ob für entspannte Abende zu Hause, Weinproben oder den professionellen Einsatz in Gastronomie und Hotel – die Vinsider Victoria 28 U sorgt dafür, dass jede Flasche in exakt dem Zustand serviert wird, den sie verdient.
Warum die Klarstein Vinsider Victoria 28 U? 28 Flaschen Kapazität, 40 dB Geräuschpegel, Kompressorkühlung, UV-Schutzglas und Buchenholzeinschübe – ein Einbauweinkühler, der technische Zuverlässigkeit und klares Design in einem Gerät vereint. Ideal für moderne Küchen, die keine Kompromisse machen.
Hol dir die Klarstein Vinsider Victoria 28 U und gönn deinem Wein die Lagerung, die er verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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