Wer seine Weinsammlung wirklich ernst nimmt, braucht mehr als einen kühlen Keller. Die Klarstein Vinsider 89 T ist ein Einbau-Weinkühlschrank für bis zu 89 Flaschen, der sich nahtlos in jede Küchenzeile integriert – leise, präzise und optisch auf Augenhöhe mit modernen Kücheneinrichtungen. Mit nur 38 dB Betriebsgeräusch läuft er kaum hörbar im Hintergrund.
Drei unabhängige Temperaturzonen erlauben es, Weißwein, Rotwein und Schaumwein gleichzeitig auf ihrer jeweiligen Idealtemperatur zu halten – präzise regelbar zwischen 5 und 18 °C. Das UV-Schutzglas der Tür blockt schädliche Lichtstrahlen, die Tannine und Farbstoffe im Wein angreifen würden. Die ausziehbaren Einlegeböden aus Buchenholz betten jede Flasche sicher und schonend – horizontale Lagerung inklusive, damit Korken nicht austrocknen. Vibrationsdämpfung schützt empfindliche Sedimente in gereiften Weinen.
Das doppelt isolierte Glas- und Edelstahltürendesign hält Wärme und UV-Strahlung draußen. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebungsluft, bevor sie das Weinaroma beeinflussen können. Die Innenbeleuchtung per LED setzt deine Sammlung stilvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen.
Ob bei Weinproben, Dinnerpartys oder einfach als fester Bestandteil einer gut ausgestatteten Küche – der Vinsider 89 T hält geöffnete Flaschen ebenso zuverlässig auf Serviertemperatur wie kostbare Langzeitlagerungen unter optimalen Bedingungen. Beliebt in der Gastronomie, im Hotel und in privaten Weinkellern gleichermaßen.
Hol dir den Klarstein Vinsider 89 T – die Einbauvariante für alle, die Wein nicht nur trinken, sondern verstehen.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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