Wer seine Weinsammlung ernst nimmt, braucht mehr als einen Kühlschrank – er braucht die richtige Umgebung. Die Klarstein Vinsider 52 bottle Uno black ist ein Einbau-Weinkühlschrank für 52 Flaschen, der sich nahtlos in jede Küchenzeile integriert und dabei so leise läuft, dass er kaum wahrnehmbar ist: nur 39 dB im Betrieb.
Zwei unabhängige Temperaturzonen erlauben es, Rot- und Weißweine gleichzeitig auf ihren jeweiligen optimalen Temperaturen zu halten. Der Temperaturbereich reicht von 7 bis 18 °C – präzise einstellbar über das Touch-Bedienfeld mit LED-Display. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreifen kann. Die ausziehbaren Buchenholz-Einschübe lagern jede Flasche sanft und horizontal – entscheidend für Korken, die dauerhaft dicht bleiben sollen. Dazu schützt das vibrationsgedämpfte Kompressoraggregat empfindliche Sedimente in gereiften Weinen.
Die doppelt isolierte Tür aus Glas und Edelstahl sichert stabile Temperaturbedingungen, während ein Aktivkohlefilter störende Fremdgerüche aus der Umgebung absorbiert. Innen sorgt weißes LED-Licht dafür, dass jede Flasche in bestem Licht präsentiert wird.
Ob für die heimische Weinbar, ein Restaurant oder ein Hotel – die Vinsider 52 bottle Uno black verbindet präzise Technik mit einem Design, das sich sehen lassen darf. Für alle, die beim nächsten Abendessen oder bei der Weinprobe keine Kompromisse bei der Serviertemperatur eingehen wollen.
Gönn deiner Sammlung den richtigen Platz – hol dir die Klarstein Vinsider 52 bottle Uno black und integriere sie direkt in deine Küchenzeile.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.