Wer seine Weinsammlung wirklich ernst nimmt, braucht mehr als einen Kühlschrank. Die Klarstein Vinsider 35 bottle Duo ist ein Einbau-Weinkühlschrank für 41 Flaschen, der sich nahtlos in jede Küchenzeile einfügt – mit zwei unabhängigen Temperaturzonen, einem leisen Betrieb von lediglich 41 dB und einem Design, das sich in modernen Küchen sehen lassen kann.
Rotwein und Weißwein brauchen unterschiedliche Temperaturen – das ist bekannt, wird aber selten konsequent umgesetzt. Die Doppelzonenkühlung der Vinsider 35 bottle Duo ermöglicht es, beide Weintypen gleichzeitig bei ihren jeweiligen Idealtemperaturen zu lagern. Der einstellbare Bereich von 5–22 °C deckt alles ab, vom leichten Weißen bis zum gereiften Burgunder. So behalten Aromen und Geschmacksprofile von Öffnung zu Öffnung ihre Qualität.
Die doppelt isolierten Glastüren mit Edelstahlrahmen blocken UV-Strahlung zuverlässig ab – ein unterschätzter Faktor, der Tannine und Farbstoffe im Wein schützt. Sechs Holzregale sorgen für eine vibrationsarme, horizontale Lagerung, die Korken feucht hält und Sediment in gereiften Weinen nicht aufwirbelt. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf, bevor sie den Wein beeinflussen können.
Die Vinsider 35 bottle Duo eignet sich für alle, die Wein nicht nur trinken, sondern verstehen: für regelmäßige Abendessen mit Gästen, für Weinproben zu Hause und für alle, die geöffnete Flaschen bei der richtigen Serviertemperatur bereithalten wollen. Auch in der Gastronomie – Hotels, Restaurants und Weinbars – findet dieser Einbaukühlschrank seinen Platz.
Mit dem schwarzen OnyxCrystal-Rahmen, dem großen Panorama-Sichtfenster und der internen LED-Beleuchtung präsentiert die Vinsider 35 bottle Duo deine Sammlung so, als wäre sie selbst Teil der Einrichtung. Hol dir den Einbau-Weinkühlschrank, der Lagerung und Präsentation in einem vereint.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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