Wer Wein liebt, weiß: Temperatur ist alles. Die Klarstein Vinsider 36 ist ein Einbau-Weinkühlschrank für 36 Flaschen, die sich nahtlos in jede Küchenzeile integriert – kein aufgesetztes Gerät, sondern ein echter Bestandteil der Küche. Dabei arbeitet sie mit nur 41 dB, leiser als ein gedämpftes Gespräch.
Das Herzstück: zwei unabhängige Temperaturzonen. Rotwein und Weißwein bekommen jeweils ihr eigenes Klima – präzise einstellbar zwischen 5 und 22 °C, damit Aromen und Geschmacksprofile während der gesamten Lagerung erhalten bleiben. Die vibrationsentkoppelte Lagerung schützt Sediment in gereiften Weinen vor Aufwirbelungen, die selbst feine Flaschen ruinieren können.
Die doppelt isolierten Glastüren aus Edelstahl halten UV-Strahlung fern – denn Licht baut Tannine und Farbstoffe ab, lange bevor man es schmeckt. Holz- oder Stahleinschübe legen Flaschen waagerecht ab und halten den Korken feucht, wie es für korrekte Langzeitlagerung nötig ist. Ein Aktivkohlefilter nimmt störende Fremdgerüche aus der Umgebung auf.
Ob geöffnete Flaschen auf optimaler Serviertemperatur, Degustationen zu Hause oder der gut bestückte Weinschrank in Restaurantküchen und Hotelsuiten – die Vinsider 36 macht in jedem Umfeld eine gute Figur. Die LED-Innenraumbeleuchtung setzt deine Sammlung ins rechte Licht, das Touch-Bedienfeld ermöglicht intuitive Temperatureinstellung per Fingertipp.
Hol dir die Klarstein Vinsider 36 und gib deinen Weinen genau die Bedingungen, die sie verdienen – direkt eingebaut in deine Küche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.