Guter Wein verdient die richtige Lagerung – und die Klarstein Vinsider 36 Built-In Uno liefert genau das. Der Einbau-Weinkühlschrank fasst 36 Flaschen und fügt sich nahtlos in jede Küchenzeile ein. Mit einer Lautstärke von nur 41 dB arbeitet er leiser als ein normales Gespräch – kein Brummen, kein Stören.
UV-Schutzglas hält schädliches UV-Licht fern, das Aromen, Tannine und Farbstoffe im Wein angreift. Die Temperatur lässt sich präzise zwischen 5 und 20 °C einstellen – so lagern Rotweine, Weißweine und geöffnete Flaschen jeweils bei ihrer idealen Temperatur. Das vibrationsentkoppelte Kühlsystem schützt empfindliche Sedimente in gereiften Weinen vor Aufwirbelung.
Vier ausziehbare Regaleinschübe aus Buchenholz halten jede Flasche schonend in horizontaler Position – die Voraussetzung für die korrekte Langzeitlagerung mit Korken. Der Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Die weiße LED-Innenbeleuchtung setzt die Sammlung stilvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen.
Der beleuchtete Touch-Bedienbereich mit LED-Display ermöglicht die Temperatureinstellung auf den Grad genau. Das doppelt isolierte Glastür-Edelstahl-Gehäuse sorgt für stabile Bedingungen, egal was in der Küche passiert. Höhenverstellbare Füße gleichen unebene Böden aus.
Ob in der Heimbar, im Esszimmer oder als Einbaulösung unter der Arbeitsfläche – die Vinsider 36 Built-In Uno ist die stille, elegante Antwort auf konsequente Weinpflege. Hol dir jetzt deinen Klarstein Einbau-Weinkühlschrank und gib jedem Wein die Bedingungen, die er verdient.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.