Guter Wein verdient die richtige Lagerung – und die fängt bei der Temperatur an. Der Klarstein Vinsider 35 bottle D Weinkühlschrank bietet Platz für 41 Flaschen und lässt sich nahtlos in jede Küchenzeile einbauen. Mit nur 43 dB im Betrieb bleibt er dabei so leise, dass er im Alltag schlicht nicht auffällt.
Zwei unabhängige Kühlzonen ermöglichen es, Rot- und Weißweine gleichzeitig auf ihrer jeweils optimalen Temperatur zu halten. Die Temperatur lässt sich in beiden Zonen separat im Bereich von 5–22 °C einstellen – präzise über das Touch-Panel mit LED-Display. Das interne LED-Licht setzt die Sammlung stilvoll in Szene, ohne die Weinqualität zu beeinträchtigen.
Sechs herausnehmbare Einschübe aus Buchenholz betten jede Flasche schonend und horizontal – entscheidend dafür, dass Korken nicht austrocknen und Sediment in gereiften Weinen in Ruhe bleibt. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt den Inhalt zusätzlich vor Erschütterungen. Das doppelt isolierte Panoramaglas der Edelstahltür blockiert UV-Strahlung, die Tannine und Farbstoffe angreift. Ein Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung.
Ob als eleganter Einbau in der Privatküche, im Homeoffice-Weinkeller oder im gehobenen Gastronomiebereich: Der Vinsider 35 bottle D passt sich dem Raum an – nicht umgekehrt. Er ist die Wahl für alle, die Wein nicht nur trinken, sondern auch verstehen.
Warum der Klarstein Vinsider 35 bottle D? 41 Flaschen Kapazität, zwei getrennt regelbare Kühlzonen, 41 dB Betriebsgeräusch, 110 W Leistung – und ein Design, das sich in moderne Küchen einfügt, als wäre er immer schon da gewesen. Hol dir jetzt den Vinsider 35 bottle D und gib deiner Weinsammlung den Platz, den sie verdient.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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