Wein lagert am besten dort, wo Temperatur, Licht und Vibrationen unter Kontrolle sind – und genau das leistet die Klarstein Vinsider 24 bottle Uno. Der Einbau-Weinkühlschrank fügt sich nahtlos in die Küchenzeile ein und bietet Platz für 24 Flaschen bei einem Betriebsgeräusch von maximal 38 dB – kaum lauter als ein leises Gespräch.
Die Temperatur lässt sich präzise auf 5–22 °C einstellen, sodass jeder Wein – vom leichten Weißwein bis zum gereiften Rotwein – exakt bei seiner optimalen Trinktemperatur bereitsteht. Das vibrationsgedämpfte Kühlsystem schützt den Bodensatz empfindlicher Weine vor Aufwirbelung. Der Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung, bevor sie den Wein beeinflussen können.
Die doppelt isolierten Türen aus Glas und Edelstahl blockieren UV-Strahlung, die Tannine und Farbstoffe im Wein abbaut. Drei ausziehbare Buchenholz-Einschübe sorgen für horizontale Lagerung – die Korken bleiben dauerhaft feucht, eine Grundvoraussetzung für langfristige Weinlagerung. Das LED-Innenlicht setzt deine Sammlung wirkungsvoll in Szene; der weiße QuartzCrystal-Rahmen mit großem Panoramafenster verleiht der Front ein elegantes, repräsentatives Erscheinungsbild.
Ob für die moderne Heimküche, ein Homeoffice mit Weinbar oder die professionelle Gastronomie: Die Vinsider 24 bottle Uno ist überall dort zu Hause, wo Weintemperatur keine Zufallssache ist. Mit 24 Litern Innenvolumen, Energieeffizienzklasse G und einem Türanschlag rechts ist sie für den Einbau in die Küchenzeile konzipiert.
Hol dir die Klarstein Vinsider 24 bottle Uno und gib deinen Weinen die Lagerung, die sie verdienen.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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