Bis zu 143 Flaschen auf dem richtigen Temperaturpunkt – die Klarstein Vinovilla Trio 143 ist ein Unterbau-Weinkühlschrank, der in jede Küche, Bar oder jeden Esszimmer passt. Der Slim-Design-Korpus verschwindet elegant unter der Arbeitsplatte, während dein Wein drinnen genau das bekommt, was er braucht: drei separate Temperaturzonen, präzise Kühlung und vollständige UV-Abschirmung.
Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe im Wein angreift. Im Inneren sorgen ausziehbare Buchenholz-Einschübe für schonende, horizontale Lagerung – Korken bleiben feucht, Sediment bleibt unberührt. Der Kompressor hält die Temperatur auch bei wärmerer Umgebung stabil; Vibrationen werden gedämpft, damit empfindliche Weine in Ruhe reifen können. Ein integrierter Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung.
Die drei Zonen lassen sich unabhängig voneinander einstellen: Zone 1 auf 5–20 °C (44 Flaschen), Zone 2 auf 5–12 °C (44 Flaschen), Zone 3 auf 12–20 °C (55 Flaschen). So lagern Rotweine, Weißweine und bereits geöffnete Flaschen gleichzeitig – jede bei ihrer idealen Serviertemperatur. Die dreifarbige LED-Innenraumbeleuchtung setzt die Sammlung ins rechte Licht, ohne die Flaschen zu erwärmen.
Warum die Vinovilla Trio 143? Weil 143 Flaschen Platz, flüsterleise 38 dB Betrieb und drei unabhängige Temperaturzonen selten so kompakt verpackt sind. Ob Privatsammlung, Heimbar oder Restaurantbetrieb – dieser Weinkühlschrank hält jede Flasche servierbereit.
Gönn deiner Weinsammlung die Lagerung, die sie verdient – hol dir die Klarstein Vinovilla Trio 143.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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