Wer Wein ernst nimmt, bewahrt ihn richtig auf. Die Klarstein Vinovilla Grande 165 Built-in Duo fasst bis zu 165 Flaschen und verschwindet dabei nahtlos unter der Arbeitsplatte – als Einbau- oder freistehende Variante. Mit einem Geräuschpegel von nur 39 dB arbeitet sie so leise, dass sie in Küche, Bar oder Esszimmer kaum auffällt.
Das Herzstück: zwei unabhängige Kühlzonen, die Rotwein und Weißwein gleichzeitig auf ihrer jeweiligen Idealtemperatur halten. Die Temperatur lässt sich präzise im Bereich 7–18 °C einstellen – über das Touch-Bedienfeld mit LED-Display. Das UV-Schutzglas hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreifen würde. Vibrationsdämpfung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung. Holz- oder Stahleinschübe halten die Flaschen horizontal – Pflicht für Korken, die nicht austrocknen sollen.
Die doppelt isolierten Türen aus Glas und Edelstahl blocken UV-Strahlung zuverlässig ab. Der Aktivkohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung, damit kein Wein Aromen aufnimmt, die nicht hineingehören.
Ob für täglichen Weingenuss zuhause, Weinproben mit Gästen oder den professionellen Einsatz in Hotel und Restaurant – die Vinovilla Grande 165 Built-in Duo hält jede Flasche in den Bedingungen, die sie verdient.
Das Wichtigste auf einen Blick: 165 Flaschen Kapazität, zwei unabhängige Temperaturzonen, UV-Schutzglas, 39 dB Betriebsgeräusch und ein schlankes Design, das sich jedem Einbaukonzept anpasst. Setz auf die Klarstein Vinovilla Grande 165 Built-in Duo – und gönn deinem Wein die Bedingungen, unter denen er wirklich aufblüht.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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