Wer guten Wein sammelt, weiß: Die richtige Lagerung entscheidet über Genuss oder Enttäuschung. Die Klarstein Vinovilla Grande 162 passt als Unterbau-Weinkühlschrank nahtlos unter die Arbeitsplatte – und bietet Platz für bis zu 165 Flaschen, ohne dabei Platz im Raum zu verschwenden. Mit nur 39 dB Betriebsgeräusch arbeitet sie so leise, dass sie in Küche, Bar oder Esszimmer kaum auffällt.
Das Herzstück ist die Zwei-Zonen-Kühlung: Die obere Zone hält Temperaturen zwischen 5 und 20 °C, die untere zwischen 5 und 20 °C – Rot- und Weißwein lagern damit dauerhaft in ihren individuellen Idealtemperaturen. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches UV-Licht fern, das Tannine und Farbstoffe im Wein angreift. Das vibrationsgedämpfte Lagersystem schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung – für jede Flasche die bestmöglichen Lagerbedingungen.
Die 10 Einlegeböden aus Buchenholz sowie der Weinglashalter aus Buchenholz für bis zu 24 Gläser sorgen für stabile horizontale Lagerung – unverzichtbar für Flaschen mit Korkverschluss. Das doppelt isolierte Glas- und Edelstahltürpanel blockiert UV-Strahlung zusätzlich. Die Innenbeleuchtung lässt sich in drei Farben wählen (Rot, Blau, Weiß) – ideal für die stilvolle Präsentation beim Dinner oder in der Hausbar.
Das Touch-Bedienfeld mit LCD-Display macht die Temperaturregelung intuitiv. Ein akustisches Warnsignal meldet sich, wenn die Tür länger als 5 Minuten offen bleibt oder Temperatur bzw. Luftfeuchtigkeit außerhalb des Sollbereichs liegen. Die Vinovilla Grande 162 ist sowohl freistehend als auch zur Einbauintegration in eine Küchenzeile geeignet.
Für Weinliebhaber, die keine Kompromisse eingehen: Ob Privatweinkeller unter der Küchentheke, Barwagen-Ersatz im Restaurant oder elegante Präsentation beim Empfang – die Klarstein Vinovilla Grande 162 liefert professionelle Lagerbedingungen in kompaktem Format. Hol dir deinen Unterbau-Weinkühlschrank und lagere deine Flaschen so, wie sie es verdienen.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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