Wer Wein liebt, weiß: Die richtige Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Vinovilla Grande 116 ist ein Unterbau-Weinkühlschrank für bis zu 116 Flaschen – kompakt genug für die Küchenzeile, groß genug für eine ernsthafte Weinsammlung. Mit nur 41 dB läuft sie so leise, dass sie in Küche, Bar oder Esszimmer kaum auffällt.
Zwei unabhängige Kühlzonen machen den Unterschied: Die obere Zone kühlt auf 5–10 °C für Weißweine, Schaumweine und Roséweine, die untere Zone hält 10–18 °C für Rotweine – jede Flasche unter optimalen Bedingungen, ohne Kompromisse. Das UV-Schutzglas der Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Die weiße LED-Innenbeleuchtung setzt deine Sammlung stimmungsvoll in Szene. Per Touch-Display lassen sich beide Zonen intuitiv und getrennt regeln – in Celsius oder Fahrenheit.
Zehn Holz- oder Stahleinschübe lagern die Flaschen horizontal, damit der Korken feucht bleibt – Grundvoraussetzung für korrekte Langzeitlagerung. Schwingungsgedämpfte Lagerung schützt das Sediment reifer Weine. Aktivkohlefilter in beiden Zonen neutralisieren Fremdgerüche aus der Umgebung. Der Rahmen aus gebürstetem Edelstahl und die doppelt isolierte Glastür verleihen dem Gerät eine Optik, die auch in gehobenen Gastronomieräumen funktioniert.
Die Vinovilla Grande 116 lässt sich freistehend oder als Einbaugerät verwenden – ideal für die Küchenzeile, die Hausbar oder den Restaurantbereich. Ein Weinglashalter aus schwarz eloxiertem Metall (vier Schienen, jeweils 9 × 2 cm, Ø Stiel 3 cm) ist bereits enthalten. Höhenverstellbare Füße sorgen für sicheren Stand auch auf unebenem Boden.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – mit der Klarstein Vinovilla Grande 116 als Unterbau-Weinkühlschrank.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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