Sieben Flaschen. Flüsterleise. Unter der Arbeitsplatte. Die Klarstein Vinovilla Uno 7 ist die Unterbau-Weinkühlschrank-Lösung für alle, die guten Wein nicht im Vorratsschrank vergessen wollen – sondern griffbereit und auf den Punkt temperiert. Mit nur 42 dB läuft sie so leise, dass sie in Küche, Bar oder Esszimmer kaum auffällt.
Das UV-Schutzglas hält schädliches Lichtspektrum fern, das Tannine und Aromen angreift. Das blaue LED-Innenlicht setzt deine Sammlung in Szene – dezent und stilvoll. Der Kompressor sorgt für verlässliche Temperaturhaltung auch bei wärmeren Umgebungstemperaturen: Der Temperaturbereich von 7–18 °C deckt alles ab, vom kühlen Weißwein bis zum leicht gekühlten Rotwein. Die sechs herausnehmbaren Einschübe aus Buchenholz lagern jede Flasche schonend horizontal – das hält Korken feucht und schützt den Sedimentaufbau älterer Weine. Vibrationsdämpfung sorgt dafür, dass nichts aufgewirbelt wird, was im Wein ruhen soll.
Die doppelt isolierte Glastür mit Edelstahlrahmen blockt UV-Strahlung zuverlässig ab. Ein integrierter Kohlefilter neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Das intuitive Touch-Display ermöglicht die präzise Temperatureinstellung im Bereich von 5–18 °C – ohne Bedienungsanleitung zu wälzen.
Ob nach einem langen Arbeitstag, beim Kochen unter der Woche oder bei Weinproben mit Gästen: Die Vinovilla Uno 7 sorgt dafür, dass jede Flasche zum richtigen Moment die richtige Temperatur hat. Beliebt in Privatküchen ebenso wie in kleinen Bars, Hotels und Restaurants.
Warum die Vinovilla Uno 7? Kompakter Unterbau-Weinkühlschrank für 7 Flaschen, mit 42 dB Flüsterbetrieb, UV-Schutzglas, Buchenholz-Einschüben und präziser Kühlung von 5–18 °C – das ist konsequent durchdachte Weinlagerung für jeden Alltag. Hol dir die Klarstein Vinovilla Uno 7 und serviere deinen Wein immer in Bestform.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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