Wer Wein ernst nimmt, weiß: Die richtige Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Vinovilla Duo 42 ist ein Unterbau-Weinkühlschrank mit Platz für 116 Flaschen – kompakt genug für die Küchenzeile, leise genug fürs Esszimmer, präzise genug für Weinkenner.
Zwei unabhängige Kühlzonen machen den Unterschied: Die obere Zone hält 5–10 °C für Weißwein, Rosé und Schaumweine, die untere Zone 10–18 °C für Rotweine. Jede Sorte lagert in ihren optimalen Bedingungen – gleichzeitig, im selben Gerät. Das Touch-Bedienfeld mit LED-Display erlaubt die genaue Einstellung beider Zonen in Grad Celsius oder Fahrenheit. Das UV-Schutzglas der Doppelglas-Tür blockt schädliche Strahlung, die Tannine und Aromen über Zeit abbaut. Vibrationsdämpfung schützt den Sediment älterer Weine – kein Aufwirbeln, kein Qualitätsverlust.
Der Rahmen aus gebürstetem Edelstahl gibt dem Gerät ein hochwertiges Erscheinungsbild, das in jede Küche, Bar oder Gastronomie passt. Zehn herausziehbare Holzregale sorgen für schonende, horizontale Lagerung – die Voraussetzung für langfristig dichte Korken. Ein Aktivkohlefilter in beiden Zonen neutralisiert Fremdgerüche aus der Umgebung. Integrierter Weinglashalter aus schwarz eloxiertem Metall (vier Leisten, je 9 × 2 cm, Ø 3 cm Stiel) rundet die Ausstattung ab.
Ob fest eingebaut oder freistehend: Die Vinovilla Duo 42 lässt sich flexibel installieren und passt dank höhenverstellbarer Füße präzise unter jede Arbeitsplatte. Geeignet für den Einsatz zuhause genauso wie in Hotels, Restaurants und privaten Weinkellern.
Gönn deinen Weinen die Bedingungen, die sie verdienen – mit der Klarstein Vinovilla Duo 42.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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